Die Hornhaut des Auges dient zum einen als Schutzschild für das Auge, ist aber auch für die Brechung der Lichtstrahlen verantwortlich. Weiterhin muss sie das Licht möglichst ungehindert passieren lassen, damit es durch die Pupille auf die Augenlinse und schließlich auf die Netzhaut treffen kann. Erkrankungen der Hornhaut können dementsprechend die Sehleistung verringern.
Neben verschiedenen weiteren Methoden der modernen Keratoplastik (Hornhautchirurgie) besteht bei schwerwiegenden Erkrankungen der Hornhaut die Möglichkeit, eine Hornhauttransplantation durchzuführen. Dieser Eingriff kann die durch die Hornhaut verursachte Verringerung der Sehstärke verbessern oder in Einzelfällen sogar wiederherstellen.
Die Hornhauttransplantation ist allerdings mit Risiken verbunden. Daher bedarf es entsprechender Voruntersuchungen sowie einer gründlichen Nachbehandlung im Anschluss an die Operation. Der Arzt muss den Patienten hinreichend über das Verfahren und dessen Risiken aufgeklären.

Hintergrundinformationen zur Hornhauttransplantation
Die menschliche Augenhornhaut besteht aus fünf Schichten. Ihre Oberfäche wird durch die vom Körper gebildete Tränenflüssigkeit befeuchtet. Die Hornhaut bildet die äußere Schutzschicht für das Auge. Zugleich trägt sie maßgeblich zur Sehleistung bei, da sich in ihr das auf das Sinnesorgan einfallende Licht bricht.
Kommt es im Laufe des Lebens eines Menschen oder bereits als angeborene Sehschwäche zur Trübung der Hornhaut, nimmt das Auge nicht mehr genug Licht auf und die Sehleistung vermindert sich, im schlimmsten Fall droht die Erblindung.
Dank der Keratoplastik ist in manchen Fällen eine erfolgversprechende Behandlung möglich. Im Rahmen der Hornhauttransplantation wird die eigene Hornhaut durch eine Spenderhornhaut ersetzt .
Die ersten Versuche der Hornhauttransplantation wurden schon im frühen 19. Jahrhundert durchgeführt. Frühe Methoden der Operation am Auge wurden kontinuierlich so verbessert, dass sich daraus die moderne Keratoplastik entwickeln konnte. Die Hornhauttransplantation beim Auge ist mittlerweile eine oft durchgeführte Operation und zugleich die häufigste Form der Gewebetransplantation beim Menschen.
Hornhauttransplantation durch Organspende
Da es sich bei der Hornhauttransplantation um eine Gewebe- bzw. Organspende eines Menschen handelt, ist die Verpflanzung auch an die geltenden rechtlichen Regularien zur Durchführung von Transplantationen gebunden. So ist durch zwei Ärzte unabhängig voneinander der Hirntod des Spenders innerhalb bestimmter zeitlicher Abfolgen zweifelsfrei festzustellen.
Zur Feststellung des Hirntodes müssen bestimmte medizinische Kriterien erfüllt sein. Des Weiteren muss der Spender der Gewebeentnahme für die Hornhauttransplantation zu Lebzeiten zugestimmt haben. Diese Einwilligung kann durch entsprechende Äußerungen, schriftlichen Erklärungen oder mittels eines Organspenderausweises erfolgen. Liegt keine entsprechende Zustimmung vor, kann die Einwilligung zur Entnahme des Spendermaterials für eine Hornhauttransplantation auch durch die nächsten Angehörigen des Spenders erteilt werden, wenn diese dem mutmaßlichen Willen des Spenders entspricht.

Indikation für eine Hornhauttransplantation
Wie jeder medizinische Eingriff bedarf auch die Hornhauttransplantation einer Indikation. Eine solche liegt vor, wenn beim Patienten eine entsprechende Erkrankung des Hornhautgewebes diagnostiziert wird. Die Folgen einer solchen Erkrankung zeigen sich in der Regel durch eine Einschränkung in der Sehfähigkeit, welche bis hin zur Erblindung reichen kann. Sie sind entweder erblich bedingt oder können im Laufe des Lebens erworben werden.
Bei sogenannten Dystrophien handelt es sich um genetisch bedingte Hornhauterkrankungen. Des Weiteren sind auch Erkrankungen und Sehverschlechterungen infolge von Entzündungen der Hornhaut durch Pilze, Viren oder Bakterien, aber auch durch Geschwüre oder Vernarbungen der Hornhaut möglich.
Liegt eine solche Erkrankung der Hornhaut vor und ist diese nicht durch andere Optionen im Rahmen der Hornhautchirurgie behandelbar, ist die Indikation für eine entsprechende Hornhauttransplantation gegeben. Darüber wird nach ausführlichen Voruntersuchungen durch einen qualifizierten Augenarzt und im Gespräch mit dem Patienten entschieden. Erklärt sich der Patient zur Hornhauttransplantation bereit, erhält er einen Platz auf der Warteliste für Spenderhornhäute.
Durchführung der Hornhauttransplantation
Koordinierung von Spender und Empfänger
Die Gewinnung des Spendermaterials ist innerhalb von 72 Stunden nach dem Tod des Verstorbenen möglich. Dazu darf keine Kontraindikationen des Spenders vorliegen, was statistisch bei über zwei Dritteln aller Spender für das Gewebe der Hornhauttransplantation der Fall ist. Dies wären beispielsweise HIV oder andere Infektionskrankheiten. Dagegen sind andere Sehschwächen und damit verbundene Erkrankungen wie Grauer Star oder Grüner Star sowie das Alter des Spenders keine Kontraindikationen für die Hornhauttransplantation.
Bei der Entnahme wird aus dem Spenderauge eine Korneoskleralscheibe (Scheibe von Hornhaut und Lederhaut) ausgeschnitten und entfernt. Das Spendermaterial kann nach der Gewinnung durch Aufbewahrung in einer Zellkultur bis zu vier Wochen lang in der Hornhautbank gelagert werden. Vermittlungsstellen ordnen ordnen dem Material einen passenden Empfänger auf der Warteliste zu. Nach der Benachrichtigung des potenziellen Empfängers und seines behandelnden Arztes wird der Patient zur Hornhauttransplantation in eine entsprechende Klinik eingewiesen.
| Thema | Hornhauttransplantation |
|---|---|
| Bereich | Operationen |
| Art des Beitrags | Allgemeine Information, keine individuelle medizinische Beratung |
| Quelle | Archivbestand oculus-guide.com (Stand 2019) |
| Hinweis | Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Konsultieren Sie bei Beschwerden einen Augenarzt. |
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Konsultieren Sie bei Beschwerden einen Augenarzt.
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